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Das Lieferkettengesetz: Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in den Lieferketten deutscher Unternehmen verpflichtend

Trotz einiger Verzögerungen steht das deutsche Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht kurz vor seiner Umsetzung. Das heiß diskutierte Gesetz wird die Arbeitsabläufe für Unternehmen der deutschen Stahl- und Metallindustrie verändern und Auswirkungen auf ihre Partner weltweit haben.

Das zunehmende Bewusstsein für Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit und Umweltschäden in Drittländern war in Deutschland eine treibende Kraft hinter dem umstrittenen Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Das Gesetz ist auch unter dem populäreren Begriff "Lieferkettengesetz" bekannt.

Das Lieferkettengesetz zielt darauf ab:

  1. Deutsche Unternehmen zu einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in ihren Lieferketten zu verpflichten.
  2. Deutsche Unternehmen zu verpflichten, in ihren Lieferketten eine ökologische Sorgfaltspflicht zu praktizieren.
  3. Die Rechte von Arbeitnehmern weltweit zu stärken, um Entschädigungen für Arbeitsunfälle von deutschen Unternehmen vor deutschen Gerichten geltend zu machen.

Das Lieferkettengesetz in Kurzform

Das 'Lieferkettengesetz' ist ein Gesetz zur menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflicht. Das Gesetz wird für in Deutschland ansässige Unternehmen rechtsverbindlich sein, hat aber auch Auswirkungen auf globale Geschäftspartner in deren Lieferketten.

Der Fokus des Lieferkettengesetzes liegt darauf, sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen über das Wissen und die Prozesse verfügen, um Menschenrechtsverletzungen zu identifizieren, zu analysieren und zu verhindern sowie Umweltschäden zu minimieren.

Wenn deutsche Unternehmen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, können sie rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Das Gesetz gilt für Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter haben.

Der genaue Wortlaut des Gesetzes ist derzeit noch nicht bekannt. Es gibt jedoch genügend Material - sowohl aus durchgesickerten frühen Gesetzestexten als auch aus der öffentlichen Diskussion - um zu überlegen, wie sich das Gesetz auf Unternehmen der deutschen Stahl- und Metallindustrie auswirken wird. Dazu gehört auch, welche vorbereitenden Maßnahmen die Marktteilnehmer ergreifen können.

Hintergrundinformationen zum Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht

Im Jahr 2011 veröffentlichten die Vereinten Nationen ihre Leitprinzipien, die klare Mindestverpflichtungen für Unternehmen festlegen, um sicherzustellen, dass ihre sozialen und ökologischen Lieferketten frei von Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit und Umweltschäden sind.

Wie sichergestellt wird, dass die Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht tatsächlich nachkommen, bleibt den Ländern selbst überlassen. Deutschland hat sich für eine freiwillige Durchsetzung dieser Prinzipien ohne flankierende Gesetze entschieden. Als Teil des Koalitionsvertrags der aktuellen Regierung würde sie jedoch einen rechtlichen Rahmen schaffen, falls die Unternehmen diese Verpflichtungen nicht erfüllen.

Vor der Bildung der aktuellen Regierung wurden deutsche Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern im Jahr 2016 aufgefordert, freiwillig zu prüfen und zu berichten, ob die Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten eingehalten werden.

2017 entschied die neu eingesetzte Regierung, dass sie, wenn 50 Prozent der Unternehmen die Kriterien erfüllen, keinen gesetzlichen Rahmen vorgibt, der die Unternehmen verpflichtet, vorgegebene Standards einzuhalten. Die Ergebnisse der Umfrage waren ernüchternd: Nach vier Jahren hatten nur 455 der 2254 Unternehmen, die für die Umfrage ausgewählt worden waren, teilgenommen. Von diesen erfüllten nur 17 Prozent die Kriterien der UN.

Damit begann die Arbeit am berüchtigten "Lieferkettengesetz".

Bedarf für ein Lieferkettengesetz

Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten sind schon lange ein Thema. Laut dem Global Slavery Index 2018 wurden in diesem Jahr 40,3 Millionen Menschen in moderne Sklaverei gezwungen. 24,9 Millionen dieser Menschen wurden zu Zwangsarbeit gezwungen.

Das weltweite Problem mit Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit reduziert die Kosten in der Lieferkette. In der Folge steigen die Gewinne der Unternehmen entlang der Kette.

Einige Länder wie die Niederlande, Großbritannien und die USA haben bereits gesetzliche Rahmenbedingungen rund um die UN-Leitprinzipien eingeführt. Auf diese Weise verlangen sie von den in ihren Ländern ansässigen Unternehmen, dass sie ihr Möglichstes tun, um das Risiko von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren Lieferketten zu reduzieren.

Doch das ist nicht genug. Als drittgrößter Materialimporteur der Welt haben deutsche Unternehmen eine große Verantwortung, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden vorzugehen. Die Mehrheit der deutschen Unternehmen ist ihrer Verantwortung bisher nicht gerecht geworden. Ein Umstand, den das Lieferkettengesetz ändern soll.

Das Lieferkettengesetz in Aktion

Wenn deutsche Unternehmen nicht alles tun, um Missstände in ihren Lieferketten zu erkennen, zu beheben und zu beseitigen, können sie für diese Verstöße haftbar gemacht werden. Derzeit sieht es so aus, dass Unternehmen in Deutschland zivilrechtlich, aber nicht strafrechtlich haftbar gemacht werden können. Dies ist jedoch nur einer von mehreren Punkten, die noch zu klären sind.

Damit die Unternehmen ihren Verpflichtungen nachkommen können, ist eine erhöhte Transparenz in den Lieferketten der Weg in die Zukunft. Um dies zu erreichen, lehnt sich das Lieferkettengesetz an die Leitprinzipien der UN an. Die Unternehmen sollen demnach diese drei Schwerpunkte umsetzen:

  1. Eine Selbstverpflichtung, ihrer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte nachzukommen.
  2. Eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht, um die Auswirkungen auf die Menschenrechte zu identifizieren, zu verhindern, abzumildern und Rechenschaft darüber abzulegen, wie sie damit umgehen.
  3. Prozesse, die es ermöglichen, nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte, die sie verursachen oder zu denen sie beitragen, zu beheben.

Ob die Unternehmen diesen Prinzipien folgen und die Anforderungen umsetzen, wird höchstwahrscheinlich von einer Bundesbehörde überwacht werden. Diese Behörde sollte zudem von den Unternehmen einen jährlichen Bericht über die Schritte, die sie unternommen haben, um ihre Verantwortung zu erfüllen, erhalten. Wenn die Maßnahmen nicht ausreichend waren oder ein Unternehmen keine Korrekturmaßnahmen ergriffen hat, kann die nicht näher spezifizierte Bundesbehörde Bußgelder verhängen.

Wann die endgültige Fassung des Lieferkettengesetzes verabschiedet und in Kraft gesetzt wird, ist noch nicht bekannt. Ziel der Regierung ist es aber, es spätestens bis zum Ende der Wahlperiode im September 2021 zu verabschieden.

Vorbereitende Maßnahmen treffen

Der Gesetzesentwurf hat viele Marktteilnehmer beunruhigt. Eine Befürchtung ist, dass deutsche Unternehmen im globalen Wettbewerb durch höhere Preise schwächer dastehen könnten. Eine andere Sorge ist, dass die zusätzliche Dokumentation zu einem bürokratischen Aufwand wird.

Ohne den genauen Gesetzestext zu kennen, ist es unmöglich, genau zu wissen, wie sich das Lieferkettengesetz auf die Branche auswirken wird. Für Unternehmen der Stahl- und Metallindustrie gilt jedoch, dass sie sich durch vorbereitende Maßnahmen besser auf die Veränderungen einstellen können, die das Gesetz mit sich bringen wird.

Einige dieser Maßnahmen, die Unternehmen in Betracht ziehen sollten, könnten folgende sein:

  • Erstellen einer unternehmensweiten Politik, die die Haltung des Unternehmens zu Menschenrechten und Umweltschäden klarstellt.
  • Erwägen und recherchieren Sie Best-Practice-Prozesse zur Durchführung von Due Diligence. Finden Sie einen Prozess, der am besten zu Ihrem Unternehmen passt.
  • Implementieren Sie ein Risikomanagement-System.
  • Überlegen Sie, wie Sie erhöhte Dokumentationspflichten bewältigen können.

Die Branche bewegt sich vor dem 'Lieferkettengesetz'

Marktteilnehmer wie die Stahl-Holding-Saar (SHS) haben bereits eine lange Reihe von Prozessen implementiert, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren Lieferketten zu vermindern.

Mit einem Code of Ethics, einem Code of Conduct und den Verträgen, die alle wichtige Grundsätze zu verantwortungsvoller Beschaffung und sozialen Standards enthalten, hat sich SHS bereits zu einer Politik zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt verpflichtet.

Gleichzeitig hat das Unternehmen ein Risikomanagementsystem eingerichtet. Zudem überprüft das Unternehmen regelmäßig seine Lieferanten und Dienstleister, ob sie die von SHS gesetzten Nachhaltigkeitsstandards einhalten.

Dies sind nur einige der Implementierungen, die SHS durchgeführt hat. Das Unternehmen hat auch seine Logistik und den Transport auf umweltfreundlichere Verkehrsträger umgestellt und veröffentlicht jährliche Berichte über deren Fortschritte. Ganz so, wie es das Lieferkettengesetz auch vorschreibt.

All diese neuen Prozesse einzuführen, braucht Zeit. Deshalb sind vorbereitende Schritte entscheidend für eine reibungslose Umsetzung und um einen Vorsprung zu haben.

Metalshub hilft bei den Änderungen

Die neuen Prozesse und der erhöhte Dokumentationsbedarf führen unweigerlich zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung. Digitale Plattformen wie Metalshub werden jedoch entscheidend sein, um die zusätzlichen Dokumentationspflichten einzudämmen.

Die Erhöhung der Transparenz in der Lieferkette ist ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts von Metalshub. Deshalb erleichtert die Handelsplattform den Marktteilnehmern die Erfüllung des Due-Diligence-Prinzips, da es keine Mittelsmänner zwischen Verkäufern und Käufern gibt.

Gleichzeitig ist es einfach, die Transaktionen auf der Plattform zu prüfen. So werden die neuen Dokumentationspflichten einfacher zu bewältigen sein. Das verschafft Unternehmen Zeit, sich auf die neuen Prozesse zu konzentrieren und sie in ihrem Unternehmen zu implementieren.


Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Metalshub Ihr Unternehmen bei der Anpassung an die neuen Anforderungen unterstützen kann, vereinbaren Sie jetzt einen Demo-Termin mit unserem Team.

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