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Neutralität einer B2B-Handelsplattform ist laut Osborne Clarke unabdingbar

Die Metalshub-Handelsplattform erfüllt die strikten europäischen Wettbewerbsgesetze in vollem Maße. Die führende internationale Anwaltskanzlei für IT-Recht Osborne Clarke hat kürzlich die wichtigsten Anforderungen von B2B-Handelsplattformen im Hinblick auf die Einhaltung des Wettbewerbsrechts untersucht und Metalshub bei der konformen Ausrichtung der Metalshub Handelsplattform für Metalle und Ferrolegierungen beraten.

Digitalisation

Die stark wachsense Bedeutung von B2B-Plattformen und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb haben das Interesse der Wettbewerbsbehörden geweckt. Jüngste Präzedenzfälle des deutschen Bundeskartellamtes ("BKartA") haben weitere Leitlinien dafür gegeben, wie eine wettbewerbsrechtskonforme B2B-Plattform aufgebaut werden muss.

Eines der wichtigsten Leitprinzipien ist, dass jede B2B-Plattform für alle Nutzer neutral sein muss. Die Plattform darf es keinem Nutzer oder Betreiber der Plattform ermöglichen, über die Plattform wettbewerbsrelevante Informationen (z.B. über Preisstrategien und Kapazitäten) zu erhalten, die zur Erlangung eines Wettbewerbsvorteils genutzt werden könnten.

Metalshub ist unabhängig und neutral

Der sicherste Weg, die Neutralität einer Plattform zu gewährleisten, ist der Betrieb der Plattform durch ein unabhängiges Drittunternehmen wie Metalshub. Der digitale Marktplatz ist somit vollumfänglich mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar, da weder der Betreiber noch irgendeiner der Aktionäre in einem Wettbewerbsverhältnis zu irgendeinem Nutzer der Plattform steht. Und mehr noch, es ist die Firmenpolitik von Metalshub, sicherzustellen, dass kein einziger Benutzer (auch nicht der Betreiber oder seine Aktionäre) Zugang zu Daten hat, die den Wettbewerb verzerren könnten.

Anforderungen für andere B2B-Plattformbetreiber

Wettbewerbsbedenken können entstehen, wenn der Betreiber einer Plattform oder einer seiner Anteilseigner in einem Wettbewerbsverhältnis zu anderen Nutzern der Plattform steht (z.B. wenn einer der Anteilseigner auch ein Wettbewerber anderer Verkäufer oder sogar ein Nutzer ist). In diesem Fall verlangt das Wettbewerbsrecht nach wie vor die Neutralität der Plattform in dem Sinne, dass es dem konkurrierenden Plattformbetreiber oder Anteilseigner oder verbundenen Unternehmen nicht einmal erlaubt, wettbewerbsrelevante Informationen anderer Anbieter über die Plattform abzuleiten. In diesem Fall kann die Einhaltung des Wettbewerbsrechts nur durch die Gestaltung eines Systems erreicht werden, das die vollständige organisatorische Trennung der Plattform selbst von allen anderen Geschäftsaktivitäten des konkurrierenden Plattformbetreibers gewährleistet.

Dies kann nur erreicht werden, indem die Plattform durch eine unabhängige Tochtergesellschaft oder eine Geschäftseinheit der konkurrierenden Partei verwaltet wird, die strikt vom konkurrierenden Geschäft getrennt ist. Darüber hinaus besteht die unabdingbare Notwendigkeit, effiziente "Chinese Walls" zu implementieren, die sicherstellen, dass das konkurrierende Geschäft des Betreibers keinen Zugang zu kommerziell sensiblen Informationen erhält.

Neutralität der B2B-Plattformen auch im Falle einer Übernahme gewährleistet

Auch im Falle eines möglichen Erwerbs einer B2B-Handelsplattform gelten die oben genannten Anforderungen zur Sicherung der Neutralität einer B2B-Handelsplattform. Der Erwerber würde daran gehindert, über die Plattform Zugang zu wettbewerbssensiblen Informationen wie Preisstrategien und Kapazitäten zu erhalten. Die Umsetzung von Chinese Walls würde die vollständige Trennung von Personal, Systemen, Büros und Organisationsstrukturen beinhalten. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass ein wettbewerbswidriger Informationsaustausch auch über Informationsrechte nach dem GmbHG nicht möglich ist.

Das Wettbewerbsrecht verlangt also das, was die Politik von Metalshub seit jeher ist: Plattformneutralität und einen fairen und ehrlichen Wettbewerb für alle seine Nutzer.

Kontaktieren Sie uns unter info@metals-hub.com für weitere Informationen.

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