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Gewinn für Nachhaltigkeit oder Bürokratiekrake? Was das neue Lieferkettengesetz in der Praxis bedeutet

BERLIN – Umwelt- und Menschenrechtsstandards sind für einen nachhaltigen Wirtschaftskreislauf entscheidend – doch all sie sind nahezu wertlos, wird ihre Implementierung nicht durchgesetzt. Als europäischer Nachzügler führt daher nun auch die Bundesrepublik Deutschland ein tiefgreifendes Gesetz ein, das Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen weitreichende neue Sorgfaltspflichten auferlegt.

Hinter dem sperrigen Titel „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ – LkSG abgekürzt – verbirgt sich ein echter Hammer. Lang war eine kontroverse öffentliche Debatte über das Für und Wider geführt worden, auf Initiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurde es schließlich noch in der vergangenen Legislaturperiode von der Großen Koalition beschlossen.

Sein Zweck ist, große Unternehmen dazu zu verpflichten, die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards, ausgehend von den Leitlinien der UN, unter ihren Lieferanten durchzusetzen.


Umfangreiche Verpflichtungen für größere Unternehmen

Zu diesem Zweck müssen betroffene Unternehmen ein umfangreiches Compliancesystem installieren, das zum einen engmaschiges Monitoring und zum anderen klare Konsequenzen bei Verstößen – bis zur Auslistung als Lieferant - beinhaltet. 

Das LkSG wird in zwei Stufen in Kraft treten. Ab 01. Januar 2023 betrifft es alle Unternehmen – vorausgesetzt, Sitz oder Hauptniederlassung befinden sich in Deutschland - mit mehr als 3000 Mitarbeitern, ein Jahr später alle mit mehr als 1000. 
Vorgeschrieben ist zunächst eine jährliche Überprüfung aller unmittelbarer Zulieferer (relevant bedeutet hier, dass hoher Einfluss auf diese Zulieferer besteht) auf Anhaltspunkte für Verletzungen jener Standards, tauchen solche Anhaltspunkte während des Geschäftsjahres auf, müssen sie zu einer sofortigen Überprüfung führen. 

Zu berücksichtigen ist eine komplexe Gemengenlage an Faktoren, Länder- und Produktrisiken, Medienberichte, Vertragsgestaltung, vieles mehr – so konkret wird das Gesetz naturgemäß nicht, Klarheit wird hier perspektivisch die Rechtssprechung durch Präzedenzurteile schaffen.
Am Ende entscheidend ist, dass nachweisbar und nachvollziehbar ist, dass angemessenes Risikomanagement betrieben wurde und wird – das Gesamtpaket zählt.


Verwaltung setzt auf konsequente, schwerpunktmäßige Kontrolle und hohe Strafen

Die Bewertung dieses Gesamtpaketes obliegt dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), an das jährlich zu berichten sein wird. Dieses wird grundsätzlich alle Berichte sichten, aber besonderen Fokus auf kritische Branchen legen – wozu rohstoffbezogene wie die Metallindustrie klar zählen werden. 

Werden Sorgfaltspflichten nicht erfüllt, und wird in diesem Zusammenhang schlimmstenfalls ein Verstoß eines Lieferanten festgestellt, kann das zu äußerst empfindlichen Strafen führen, bis zu acht Millionen Euro bzw. zwei Prozent des Jahresumsatzes stellen den überaus scharfen Strafrahmen dar. Das widerlegt auch eine häufig angebrachte Kritik, das Gesetz sei zu lasch und ein „zahnloser Tiger“.


Sorge vor ausufernder Bürokratie 

Hingegen nicht widerlegt ist die große Sorge vor ausufernder Bürokratie in den Unternehmen, die mit den Dokumentationspflichten einhergehen. Nicht ohne Grund befassen sich derzeit namhafte Wirtschaftskanzleien intensiv mit der Thematik, wittern dort einen großen Markt für Dienstleistungen – ein Indikator für die Größenordnung der Kosten, von denen inzwischen ausgegangen wird.


Chance für moderne Lieferketten – nicht nur in betroffenen Unternehmen

Dennoch ist davon auszugehen, dass im Laufe der Zeit Best Practices – auch in Verbindung mit möglichen Präzedenzfällen – herauskristallisieren, und sich der Umgang mit den neuen Regeln einpendeln wird. Die Unternehmen, die sich derzeit in der relevanten Größenordnung bewegen, könnten durchaus die Funktion eines Testballons erfüllen – keineswegs ist ausgeschlossen, dass das Gesetz auf kleine und mittelständische Unternehmen ausgeweitet wird, will die Politik bis Mitte 2024 – also noch in dieser Legislaturperiode - entschieden haben.

Nicht nur vor diesem Hintergrund ist für sehr viele Unternehmen zu empfehlen, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen – ganz unabhängig davon führt mehr Transparenz in der Lieferkette auch zu einem besseren Überblick über vorhandene oder potenzielle Risiken. Das ist – insbesondere in unsicheren Zeiten - die Grundlage für sichere und stabile Lieferketten.


Auf der Agenda von Metalshub

Blickt man auf diesen Faktor, relativiert sich das Bild vom LkSG als reine Industriegängelung, und lässt vielmehr erkennen, dass es sich auch um eine, wenn auch zu Beginn vielleicht dornige, Chance handelt, ein neues Zeitalter der nachhaltigen, transparenten und damit zunehmend resilienteren Lieferketten einzuleiten. 

Genau das ist auch Teil der Metalshub-Vision – weshalb auch wir das LkSG und seine Konsequenzen auf unsere Agenda gesetzt haben. Als starker Partner wollen wir auch hierzu Ansprechpartner für unsere Kunden sein, und unsere Expertise in Sachen Supply Chain einbringen. Damit Sie sich auch in Zukunft keine Gedanken über Complianceprobleme, unsichere Lieferketten und Gesetzesverstöße machen müssen, sondern sich auf das konzentrieren können, worauf es ankommt: Mit Ihren Produkten die Industrie nach vorne zu bringen!


Weitere Informationen zum LkSG haben wir für Sie in zusammengefasst. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne.

(Alle Angaben sind nach bestem Wissen recherchiert, dennoch übernehmen wir keine Haftung für ihre Richtigkeit. Sie stellen keine Rechtsberatung dar.)

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